Tarife
Diese Möglichkeiten bestehen, um die Therapien zu bezahlen:
1. Obligatorische Krankenkasse
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für psychologische Psychotherapien auf ärztliche Anordnung. Pro ärztliche Anordnung werden die Kosten für bis zu 15 Sitzungen übernommen, und bei Bedarf können weitere 15 Sitzungen nach einer erneuten ärztlichen Überweisung abgerechnet werden.
Die ärztliche Psychotherapie ist durch die Grundversicherung abgedeckt.
2. Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen können ebenfalls die Kosten für Psychotherapien übernehmen, jedoch sind die Regelungen je nach Versicherung unterschiedlich. Es ist ratsam, bei der eigenen Versicherung nachzufragen, ob die gewünschte Therapeut:in anerkannt wird und ob eine ärztliche Verordnung notwendig ist.
3. Unfallversicherung
Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen, die durch einen Unfall verursacht wurden. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen der eigenen Unfallversicherung zu überprüfen.
4. Invalidenversicherung (IV)
Die therapeutische Begleitung im Rahmen der IV soll den Betroffenen helfen, mit ihrem Geburtsgebrechen besser umzugehen und die anstehenden Entwicklungsaufgaben zu erreichen.
5. Opferhilfe
Die Opferhilfe hilft bei den Kosten für Behandlungen, die durch ein Verbrechen verursacht wurden. Auch hier ist es ratsam, die spezifischen Bedingungen der entsprechenden Instanzen der Opferhilfe zu überprüfen.
6. Selbstzahler
Für Personen, die nicht die Versicherung in Anspruch nehmen wollen, oder ohne Versicherung (z.B. aus dem Ausland) oder für zusätzliche Leistungen, die nicht von der Versicherung übernommen werden, gibt es die Möglichkeit, sich als Selbstzahler:in zu registrieren und die Kosten direkt zu bezahlen.
Stornierungsrichtlinien
Wir verstehen, dass unvorhergesehene Ereignisse auftreten können und Termine manchmal abgesagt werden müssen. Um sicherzustellen, dass wir unseren Zeitplan effizient verwalten und anderen Patient:innen die Möglichkeit geben können, einen Termin zu buchen, bitten wir um Ihre Kooperation bei der Einhaltung unserer Stornierungsrichtlinien.
Nicht Erscheinen und Nicht Abmelden:
- Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns mindestens 48 Stunden im Voraus zu benachrichtigen.
- Kurzfristige Abmeldungen (weniger als 48 Stunden vorher) werden wie folgt verrechnet: 1. Mal 80 Franken, 2. Mal 120 Franken. Nach der 3. Absage wird die Therapie beendet.
- Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung wird die geplante Sitzung vollständig in Rechnung gestellt.
- Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Abwesenheit.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit.